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Gutscheine für Apotheken: Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 14.2.2006) hat entschieden, dass es Ärzten  nicht gestattet ist, ihre Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte und Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen. Auch die Aushändigung eines Gutscheins durch einen  Arzt  sei standeswidrig.

Sachverhalt: Im zu entscheidenden Fall hatte ein Softwarehersteller in einem Programm für  Ärzte  ein Modul eingebaut, welches es dem Arzt ermöglichte, Gutscheine für eine bestimmte Versandapotheke auszudrucken.

Das OLG verbot den Vertrieb dieser Software als wettbewerbswidrig, weil es nach der Berufsordnung für Ärzte verboten sei, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken zu verweisen.

Stand: 15. Februar 2008

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