Ludwig Meggle Steuerberatungsgesellschaft mbH
Umsatzsteuerpflicht
Ausgabe:

Aktuelle Steuernews

Neue Meldepflichten für Steuergestaltungen und Missbrauchsregelungen

Private Vermögensanlage der Ärzteschaft besonders stark betroffen ...mehr

Streitpunkt

Notfallzimmer im Privathaus ...mehr

Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften

Gewerbliche Infizierung Einkünftequalifizierung und Steuerverfahren ...mehr

Umsatzsteuerpflicht

für Gesundheitsfachberufe ...mehr

Umsatzsteuerpflicht

Umsatzsteuerfreie Gesundheitsfachberufe. Umstritten war bislang die Umsatzsteuerpflicht auf Honorare der so genannten Gesundheitsfachberufe, die im Umsatzsteuergesetz (§ 4 Nr. 14 UStG) nicht ausdrücklich von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Hierzu hat die Finanzverwaltung jetzt Stellung genommen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung sollen Honorare der im Gesetz nicht ausdrücklich genannten Heil- und Heilhilfsberufe nur dann unter die Steuerbefreiung fallen, wenn es sich um eine einem Katalogberuf ähnliche Tätigkeit handelt (Verfügung OFD Koblenz v. 31.5.2007). Eine solche liegt vor, „wenn das typische Bild des Katalogberufes mit seinen wesentlichen Merkmalen dem Gesamtbild des zu beurteilenden Berufes vergleichbar ist.“

Heilhilfsberufe. Heilhilfsberufe ohne staatliche Regelung sind lt. dieser Verfügung auch dann steuerfrei, wenn der Steuerpflichtige keine staatliche Erlaubnis zur Führung seiner Berufsbezeichnung besitzt. Bislang reichte es dem Finanzamt nicht aus, wenn der Therapeut über die Erlaubnis seiner beruflichen Organisation verfügte. Letzteres ist jetzt ein ausreichendes Indiz, ebenso die regelmäßige Zulassung seiner Berufsgruppe durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen.

Stand: 15. November 2007

Designelement Navigation
Webdesign Ludwig Meggle Steuerberatungsgesellschaft mbH
Logo Ludwig Meggle - Steuerberatungskanzlei Hohe Buchleute 25 87600 Kaufbeuren Deutschland Work Tel: Work+49 (0) 8341 2021
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20