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Riester-Rente:  Künftig auch für Grenzgänger offen
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Aktuelle Steuernews

Bundestagswahl 2009: Liste der Steuerreformen ist lang

Union und FDP präsentieren Reformpläne für die kommende Legislaturperiode: ...mehr

Riester-Rente: Künftig auch für Grenzgänger offen

EuGH: Nationales Riester-Rentenkonzept verstößt gegen Europarecht ...mehr

Finanzverwaltung: BFH stoppt Datenzugriff

Finanzamt kann Zugriff auf freiwillige elektronische Aufzeichnungen verweigert werden ...mehr

Unternehmereigenschaft eines „festen freien Mitarbeiters“

Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz sind selbstständig tätig und unterliegen keiner Sozialversicherungspflicht. ...mehr

Riester-Rente: Künftig auch für Grenzgänger offen

Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Versagung der Altersvorsorgezulage im Rahmen der so genannten „Riester-Rente“ für nicht unbeschränkt steuerpflichtige Grenzarbeitnehmer für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt.

Notwendige Gesetzesanpassungen:  Der Gesetzgeber muss durch Anpassung der entsprechenden Regelungen über die Riester-Rente dafür Sorge tragen, dass:

  • Grenzarbeitnehmer und deren Ehegatten die Altersvorsorgezulage künftig in Anspruch nehmen können, wenn sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind,
  • es Grenzarbeitnehmern gestattet ist, das geförderte Kapital für die Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum zu nutzen, auch wenn die zu eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung nicht in Deutschland, sondern innerhalb der EU gelegen ist,
  • die Zulage bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland nicht zurückgezahlt werden muss.

Stand: 21. Oktober 2009

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