Ludwig Meggle Steuerberatungsgesellschaft mbH
Steuererklärung

Steuererklärung

Steuerpflichtige müssen jährlich Steuererklärungen einreichen. Wir nehmen Ihnen diese Verpflichtung gerne ab und versuchen für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Ab dem Veranlagungsjahr 2005 gilt für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine weitere Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

zurück
Designelement Navigation
Webdesign Ludwig Meggle Steuerberatungsgesellschaft mbH
Logo Ludwig Meggle - Steuerberatungskanzlei Hohe Buchleute 25 87600 Kaufbeuren Deutschland Work Tel: Work+49 (0) 8341 2021
Logo von Atikon Atikon Kornstraße 4 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20