Steuererklärung
Steuerpflichtige müssen jährlich Steuererklärungen einreichen. Wir nehmen
Ihnen diese Verpflichtung gerne ab und versuchen für Sie das bestmögliche
Ergebnis zu erreichen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2005 gilt für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine weitere Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
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Ab dem Veranlagungsjahr 2005 gilt für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres. Eine weitere Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.



